[ultimate_heading main_heading=“Bestattungsarten“ margin_design_tab_text=““][/ultimate_heading]

Die Vorstellung von der eigenen Bestattung kann sehr individuell sein. Mittlerweile
gibt es viele verschieden Bestattungmöglichkeiten, die beinahe jeden Wunsch
berücksichtigen. Bei einigen Bestattungsarten ist es von Vorteil, schon zu
Lebenszeiten festzulegen, wie die Bestattung ablaufen soll. Jede erwachsene
Person in Deutschland kann vorsorglich die eigene Bestattung planen und regeln.
Dies geschieht in den meisten Fällen in Form eines sogenannten
Vorsorgevertrages.

Die Erdbestattung zählt zu der traditionellen Form der Bestattung. Bei dieser
Bestattungsform wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Wahl-, Reihen- oder
Rasengrabstätte der Erde übergeben. Die vorgeschriebene Ruhefrist einer
Erdbestattung beträgt in der Regel zwischen 20 bis 30 Jahre.

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert und in
einer Urne in einem Urnengrab beigesetzt. Für die Beisetzung einer Urne besteht
in Deutschland grundsätzlich ein sogenannter Friedhofszwang. Die Einäscherung
ist genehmigungspflichtig und erfolgt innerhalb Deutschlands in einem
Krematorium.
Die Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof beigesetzt. Auf Wunsch ist
ebenso eine Seebestattung realisierbar. Städte und Gemeinden stellen
unterschiedliche Grabformen bei der Feuerbestattung zur Verfügung.
Je nach Bestattungsort gibt es beispielsweise folgende Möglichkeiten:

• Urnenwahlgrab
• Urnenrasengrab
• Urnenwand
• anonyme Beisetzung
Als Bestatterin biete ich Ihnen zusätzlich die sogenannte Wald- und
Baumbestattung an. Diese erfolgt in einem FriedWald® oder RuheForst.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch hier gerne für eine persönliche Beratung
zur Verfügung und gebe Ihnen genauere Informationen zur Wald- und
Baumbestattung.

Die Seebestattung findet nach seemännischem Brauch statt. Vor der Beisetzung
wird der Verstorbene eingeäschert und die Urne auf See überführt. Nachdem die
Dreimeilenzone des Atlantiks, der Ostsee oder der Nordsee überschritten ist, kann
die Asche des Verstorbenen versenkt werden. Die Trauerfeier findet nach
Absprache mit dem Kapitän auf dem Schiff statt, ist aber auch ohne Angehörige
möglich. Eine Seekarte dokumentiert die wichtigen Daten der beigesetzten Urne
auf See.
Eine Seebestattung kann nur stattfinden, wenn eine Willenserklärung des
Verstorbenen vorliegt.